Bungalow mit Hund in Deutschland
Dein Bungalow in Deutschland. Hunde 100% WILLKOMMEN!
Für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland findest Du hier 28 hundefreundliche Bungalows. Bei diesen GastgeberInnen sind Du und Dein Hund zu 100% WILLKOMMEN. Entdecke schon jetzt alle Möglichkeiten vor Ort, und was sich unsere Bungalow-GastgeberInnen für Dich und Deinen Hund haben einfallen lassen. VORHER wissen was Dich und Deinen Hund erwartet!
Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund
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Ferienunterkunft
Bungalows mit Hund - Bundesländer in Deutschland
Ferienanlage Steintal
Hundeparadies mitten im Wald mit 11.000 m² eingezäuntem Gelände
Ferienhaus Möwennest 18, Butjadingen Tossens
Sauna, Infrarotsauna, Strandkorb, eingezäunter Garten. Hundestrand 10 Gehm.
Ferienhaus im Grünen für 2- und 4- Vierbeiner
Mit idyllisch eingezäuntem Garten. Erholung pur für 2- u. 4-Beiner!
Feriendorf Mengshausen
5 Ferienhäuser in ruhige Südhanglage direkt am Waldrand.
Kl. modernes NR-FH am Arendsee, max. 2 Pers
Erholung mit Hund(en) in Seenähe, Garten nicht zu 100% hundeausbruchsicher!
Ferienhaus-Nordseebirke
Top-sanierter Bungalow auf 700qm komplett eingezäuntem Grundstück
Ferienhaus Elli
Mitten im Naturparadies, zentral und ruhig, in direkter Seenähe.
Feriendorf Kimbucht
Hunde ganz herzlich willkommen, inklusive Badespaß im See!
Feriendorf Waldbrunn
Entspannter Hunde-Urlaub im Ferienhaus mitten im Odenwald
Ferienidyll Alte Eichen
Idylle & Natur pur für Natur-, Hunde- und Wellnessliebhaber
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes)
- Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
- Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Einreise aus der Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder
Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen
- Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
- Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
- Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).
Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.
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