Urlaub am See in Deutschland

Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund
Ferienunterkunft
112 hundefreundliche Ferienunterkünfte für Deinen Urlaub in Deutschland
Europa
Ferienanlage Haus am Siel

3 Ferienhäusern & 3 Ferienwohnungen mit eingezäunten Terrassen

Freistehende Ferienanlage mit 3 Ferienwohnungen und 3 Ferienhäusern mit Hund mit jeweils eigenen eingezäunten Terrassen für 2 bis 6 Personen. Zu jeder Einheit gehört ein reservierter PKW-Einstellplatz. Genießen Sie Spaziergänge & den Hundestrand!
Ferienhaus, Ferienwohnung
Der Hundestrand
Der Fun-Agility-Park
Der Hundewanderweg
Die eingezäunten Terrassen
Die Nordsee
Hunde pro Wohneinheit 2
Preis auf Anfrage
Kl. modernes NR-FH am Arendsee, max. 2 Pers

Garten nicht zu 100% hundeausbruchsicher! Vermietung nur von So. bis Sa.

Wer Erholung & Entspannung in ruhiger Lage in Seenähe sucht u. nicht ohne Hund(e) verreisen möchte, ist hier richtig. In der Nähe des Arendsees (75m) liegt dieses kleine moderne Ferienhaus auf einem 800 m² großen Grundstück.
Bungalow, Ferienhaus
Urlaub mit Hund am See (75m entfernt)
See mit Bademöglichkeit in nächster Nähe
Ruhige Lage, lädt zur Erholung ein
800 m² Grundstück
Badespaß für Hunde im See
Hunde pro Wohneinheit 5
ab 91
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Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 21 Tage alt)
  • Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes)
  • Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
  • Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Einreise aus der Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
  • Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen

  • Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
  • Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
  • Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt  erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).

Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.

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