Baden mit Hund in Deutschland
Baden mit Hund in Deutschland. Dein perfektes Urlaubszuhause.
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Baden mit Hund - Bundesländer in Deutschland
LA MAISON Freiburg
5* Boutique Design Ferienhaus im Südschwarzwald
***Landhotel Sportalm
Hundeträume werden wahr. Genussurlaub für Mensch und Hund
Wohnen am Stünzer Park
modern wohnen, erholsam schlafen, Ruhe genießen
Ferienhaus Nord-Seehund
Modernes Ferienhaus an der Nordsee mit WLAN & nicht einsehbarem Garten
Ferienhäuser mit Garten direkt an der Nordsee
Direkt am Hundestrand! Dazu Hundespielplatz und Hundetraining.
Bines Ferienhaus am Seepark Kirchheim, Hessen
Ferienhaus am See für bis zu 6 Personen und 2 Hunde
Hafendomizil in Stahlbrode
Kostenlos: Meerblick, direkt am Hafen, mehr geht nicht !
Haus am Wiek
Ostsee-Ferienhaus mit norddeutscher Gemütlichkeit
Strandhaus Beatrice
Strandhaus Bea. 5 Min.bis zum Badespaß in der Ostsee mit Ihrem Vierbeiner.
Ferienhaus Philopina auf dem Camp Langholz
Urlaub mit Ihrem Vierbeiner direkt am unberührten Naturstrand
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Sie können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes wenn Einreise aus einem gelisteten Drittland). Es wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen. Stammen die Welpen aus einem gelisteten Drittland (etwa Schweiz oder Norwegen), sind frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist)
- Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder
Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen
- Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
- Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
- Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).
Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.
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