Pension mit Hund in Österreich
Deine Pension in Österreich. Hunde 100% WILLKOMMEN!
Für Deinen Urlaub mit Hund in Österreich findest Du hier 20 hundefreundliche Pensionen. Bei diesen GastgeberInnen sind Du und Dein Hund zu 100% WILLKOMMEN. Entdecke schon jetzt alle Möglichkeiten vor Ort, und was sich unsere Pension-GastgeberInnen für Dich und Deinen Hund haben einfallen lassen. VORHER wissen was Dich und Deinen Hund erwartet!
Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund
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Ferienunterkunft
Pensionen mit Hund - Bundesländer in Österreich
Hotel*** & Appartements**** Gell
Wander-Freude und Bergsee-Bade-Spaß mit Ihren Hund in Tweng bei Obertauern
Landhaus FühlDichWohl
Freiheit im 10.000m² Naturgarten, Therme & Hundesitting
Das schwarze Schaf – Der Erlebnishof
Am Hundebadeteich in der Schilcherregion. Barrierefrei, hundefreundlich!
Gasthof Laggner. Persönlich + hundefreundlich
Hunde-Urlaub inklusive Hundebadespass am Ossiachersee!
Tadtendrang
Komm als Gast, gehe als Freund!
Residenz Gruber *** Hotel & Ferienwohnungen
Seit über 20 Jahren der Spezialist für Urlaub mit Hund in Gastein!
Gästehaus Adelmann
Herrlicher Hunde-Urlaub im Wald- und Wiesenreichen Südburgenland
Pension Walkerbach
Ruhige, familiäre Unterkunft direkt am Wanderweg
Appartment Pension St. Sebastian
Urlaub mit Hund bei Freunden im schönen Stanzertal in der Region St. Anton
Boutiquehotel Michl
...mehr als eine Frühstückspension, Ruhe und Naturnähe
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Österreich recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Österreich bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Österreich:
- einen EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung). Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern
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