Landhaus mit Hund in Frankreich
Dein Landhaus in Frankreich mit Hund. 100% WILLKOMMEN!
Du suchst Dein Landhaus in Frankreich mit Hund für Erholung und Abenteuer zusammen mit Deinem vierbeinigen Liebling? Ein Urlaub mit Hund in Frankreich bietet eine einzigartige Mischung aus atemberaubender Natur, historischen Städten und herzlicher Gastlichkeit. Hier stellen wir Dir 13 hundefreundliche Landhäuser mit Hund in Frankreich vor. Verbringe jetzt Deinen Urlaub in Frankreich. Landhäuser mit Hund mit jeglichem Komfort findest du hier. Mach es Dir also gemütlich mit Deiner Fellnase nach ausgiebigen Wanderungen oder Spaziergängen. In jedem Fall sind Du und Dein Hund bei unseren GastgeberInnen zu 100 % WILLKOMMEN. Alles rund um Deinen Urlaub mit Hund in Frankreich, alle Möglichkeiten vor Ort und interessante Angebote für Landhäuser in Frankreich mit Hund gibt es hier zu entdecken. VORHER wissen, was Dich im Urlaub in Frankreich mit Hund erwartet!
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In Alleinlage auf 110.000 m2 mit Pool, großen Terrassen & Sauna
Absolute Ruhelage, eingezäunt, in den Pool mit Hund, sensationeller Blick.
5000m2 in Eichenwald, eingezäunt, Alleinbenutzung, extra Studio moeglich
2 Ferienhäuser auf 4 ha Grund mit Wald und Bächen
Wo die Ruhe die Seele befriedet. 4 ha eingezäunter Freilauf um das Haus
Mitten der Natur. Freiheit PUR für Hunde im eingezäunten Garten!
Allein stehende Ferienhäuser mit seperat eingezäunten Gärten am Waldrand
7000 m2 Grund, ein Teil eingezäunt, mit Pool & Whirlpool.
10.000m² absolute Freiheit für Hunde. Schöner Stausee & das Mittelmeer
Gepflegter umzäunter Garten mit schönen Terrassen
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Frankreich recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Frankreich bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Frankreich:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt). Im Impfpass muss angegeben sein, wann die Auffrischungsimpfung notwendig ist (je nach Impfstoff)
- Es gibt keine Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren (Demnach kannst Du mit Deinem Hund erst einreisen, wenn er alt genug ist für die Tollwutimpfung, also 12 Wochen plus die 21 Tage)
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern
Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen:
Frankreich unterscheidet bei seinen Vorschriften, was die Einreise “gefährlicher” Hunderassen betrifft, in zweierlei Kategorien.
- Hunde der 1. Kategorie: Frankreich untersagt die Einreise und Durchreise von sogenannten Kampfhunden der Rassen Pitbull (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa, die in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Wichtig: Ebenso zählen Hunde, die Ähnlichkeit mit diesen Rassen haben, zu dieser Kategorie.
- Hunde der 2. Kategorie: Die Einreise und Durchreise von Hunden der 1. Kategorie sind dann erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen ist. Rottweiler und Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen. Willst Du Dich regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir Dich beim Rathaus vor Ort zu erkundigen.
- Übrigens: Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Empfohlen wird aber das Tragen eines Maulkorbes und dass die Hunde von einer volljährigen Person an der Leine geführt werden.
- Unser Tipp: Bei der Einfuhr von Hunden, die diesen Kategorien ähneln, ist wirklich Vorsicht angebracht. Im Zweifelsfall unbedingt eine Bescheinigung (detailliert und verständlich für die französischen Behörden) eines Tierarztes dabei haben, die bestätigt, dass Dein Hund nicht einer dieser Kategorien angehört. Denn ohne diese Bescheinigung oder im Fall einer nicht wahrheitsgemäßen Bescheinigung muss man mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen ‐ dies kann u.U. sogar zur Beschlagnahmung des Hundes führen. Wenn Du oder der Tierarzt nicht sicher sind, ob Dein Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Dir, ihn lieber nicht nach Frankreich mitzunehmen.
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