Ferienhof mit Hund in Deutschland
Dein Ferienhof in Deutschland. Hunde 100% WILLKOMMEN!
Für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland findest Du hier 27 hundefreundliche Ferienhöfe. Bei diesen GastgeberInnen sind Du und Dein Hund zu 100% WILLKOMMEN. Entdecke schon jetzt alle Möglichkeiten vor Ort, und was sich unsere Ferienhof-GastgeberInnen für Dich und Deinen Hund haben einfallen lassen. VORHER wissen was Dich und Deinen Hund erwartet!
Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund
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Ferienunterkunft
Ferienhöfe mit Hund - Bundesländer in Deutschland
Ferienanlage Steintal
Hundeparadies mitten im Wald mit 11.000 m² eingezäuntem Gelände
Biohof Schwaig für Ruhesucher
Moderne Architektur im historischen Gebäude, Traum See- und Bergblick.
Ferienwohnung Aussicht auf dem Zwillingshof
Inmitten der wunderschönen Monheimer Alb
Bauwagen Balu
Das Paradies auf Erden in Alleinlage, direkt am Wald, komplett eingezäunt.
Ferien in Fehmarnsund
Angeln, Familie und Hund - Spaß für alle direkt am Strand!
Ferienhaus Felicia
Mit eingezäuntem Garten. Ländlich & zentral für Ausflüge
Gnaden- und Ferienhof Saale Wittgenstein
Erholung & Ruhe pur in the middle of gar nix. Rundum Wiesen, Wälder & Seen.
Berghütte ***
Nachhaltiger Urlaubsplatz mit 10.000 m2 Grundstück zum Spielen und Tollen
Ostsee-Ferienhaus-Wischuer | Haus Colonia
Komplett eingezäuntes Grundstück (ca. 400 m²). Hundestrand in Fußnähe.
Haus Seewind Friedrichskoog
Umgeben von 2.800 m² Grundstück in ruhiger Lage, die Nordsee in Gehnähe.
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes)
- Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
- Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Einreise aus der Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder
Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen
- Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
- Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
- Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).
Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.
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