Ferienhaus mit Hund in Deutschland
Dein Ferienhaus in Deutschland. Hunde 100% WILLKOMMEN!
Für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland findest Du hier 93 hundefreundliche Ferienhäuser. Bei diesen GastgeberInnen sind Du und Dein Hund zu 100% WILLKOMMEN. Entdecke schon jetzt alle Möglichkeiten vor Ort, und was sich unsere Ferienhaus-GastgeberInnen für Dich und Deinen Hund haben einfallen lassen. VORHER wissen was Dich und Deinen Hund erwartet!
Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund
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Ferienunterkunft
Ferienhäuser mit Hund - Bundesländer in Deutschland
Ferienhaus Nord-Seehund
Modernes Ferienhaus an der Nordsee mit WLAN & nicht einsehbarem Garten
Strandhaus Beatrice
Strandhaus Bea. 5 Min.bis zum Badespaß in der Ostsee mit Ihrem Vierbeiner.
Landal Hochwald
Saar/Hunsrück, Deutschland
Fairy Cottage
Ferienhäuschen in Alleinlage eingezäuntem Garten und Offenstall für Urlaub
Ferienhaus Nordsee-Robbe
Direkt am Deich UND See mit eingezäuntem Garten! Sehr sauber & komfortabel!
Amy´s Wohlfühlvilla
Wellness für Mensch und Hund. Im Hundeparadies direkt im Wald und am See.
Harzer Blockhaus mit Südterrasse & Garten
Haustiere sind willkommen und wohnen bei uns kostenlos!
Haus Little Lilly
Luxus auf kleinem Raum
8 Holzhäuser in schwedischer Holzbauweise
Nur 200m zum See. Ihr privater eingezäunter 500 m2 Garten. Sehr ruhige Lage
Ferienhäuser mit Garten direkt an der Nordsee
Direkt am Hundestrand! Dazu Hundespielplatz und Hundetraining.
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes)
- Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
- Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Einreise aus der Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder
Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen
- Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
- Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
- Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).
Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.
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