Feriendorf bzw. Ferienpark mit Hund in Deutschland

Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund

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Ferienunterkunft
Feriendörfer bzw. Ferienparks mit Hund - Bundesländer in Deutschland
Europa
Hundeparadies Eifel

Ferienhäuser exklusiv für Hundebesitzer - eingezäunte Gärten & Hundewiese

Urgemütliche dänische Blockhäuser und norwegische Grasdachhäuser für gehobene Ansprüche, eingebettet in die reizvolle Eifellandschaft. Jedes Haus mit eigenem eingezäunten Garten, eine 2500 m² große eingezäunte Hundewiese mit Wald. Ein Hundeparadies..
Blockhaus, Chalet, Feriendorf bzw. Ferienpark, Ferienhaus
große eingezäunte Hundewiese
Jedes Haus mit eingezäuntem Garten
Baden, Wassersport mit Hund in der Nähe
separater Trainingsplatz
Hundeshop
Hunde pro Wohneinheit 5+
Preis auf Anfrage
Ferienhäuser am Stettiner Haff

Wasserblick, 300m zum Hundestrand, Barrierefreies Erdgeschoss, Sauna, Kamin

In der wunderbaren Natur des Stettiner Haffs und nur 100 m vom Wasser entfernt, liegen unsere 5 komfortablen Häuser mit Sauna und Kamin. Alle Häuser haben Wasserblick, der Garten ist umzäunt. Hundestrand und Wald sind nur ein paar Schritte entfernt!
Chalet, Feriendorf bzw. Ferienpark, Ferienhaus
Baden mit Hund am Hundestrand
Eingezäuntes Grundstück
Spaziergänge im nahen Wald
Ruhe & Natur des Stettiner Haffs
Wandern, Baden, Radfahren, Bootfahren
Hunde pro Wohneinheit 2
ab 260
Ferienanlage Steintal

Hundeparadies mitten im Wald mit 11.000 m² eingezäuntem Gelände

Perfekt für den vollkommen entspannten Hunde-Urlaub! In der Ferienanlage Steintal, wo Hunde nicht nur erlaubt sind! Es erwarten Sie ganzjährig moderne und komfortable Ferienhäuser auf einem 11.000 m² eingezäunten Gelände mitten im Thüringer Wald.
Bungalow, Feriendorf bzw. Ferienpark, Ferienhaus, Ferienhof, Villa
Mitten im Wald - Freiheit für Hunde!
1.000 m² eingezäuntes Gelände
ganzjährig
Nichtraucher
Hunde pro Wohneinheit 4
Preis auf Anfrage
premium – Banner

Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 21 Tage alt)
  • Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes)
  • Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
  • Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Einreise aus der Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
  • Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen

  • Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
  • Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
  • Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt  erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).

Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.

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