Urlaub am Meer in Deutschland
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Urlaub am Meer - Bundesländer in Deutschland
Meerblickvilla 1-15
Neues Apartment nur 25 m vom Strand. Balkon mit Meerblick.
Bente & Cord Ferienwohnung
5 Sterne Ferienwohnungen mit direktem Ausgang in den eingezäunten Garten.
Strandburg Juist Apartment 208
Zentral gelegen mit Schwimmbad und Sauna. Hundestrand in 5 Gehminuten.
Nordsee-Ferienhaus Butjadingen
Direkt am Binnensee mit Seeblick und der Nordseedeich nur 200 m entfernt
Ferienwohnung Ostseeblick Lohme I Rügen
mit Panoramablick auf die Meeresbucht von Kap Arkona
Landhaus am Haff I Usedom
Ferienwohnung mit Gartenzugang im schönen Reetdachhaus umgeben von Natur.
Haus Wattlöper auf Föhr. Das Meer ganz nah.
****Ferienhaus für Ihren Urlaub mit Hund. Strand & Kilometerlange Wege.
Jensen & Doering Holiday Resort
Alleinlage, Weitblick über Felder, 1,5 Kilometer nach Kappeln, 1-16 Pers.
Haus Moordeich
Auszeit unter Reet - nur 15 Gehminuten vom Außendeich entfernt
Haus am Meer Fischerweg 4 Glowe I Rügen
direkt am Ostseebadestrand ca 80 m zum Meer Weg vorm Haus endet im Meer
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes)
- Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
- Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Einreise aus der Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder
Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen
- Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
- Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
- Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).
Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.
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