Sommerurlaub in Österreich
Sommerurlaub in Österreich. Dein perfektes Urlaubszuhause.
Für Deinen Urlaub zum Thema Sommerurlaub in Österreich findest Du hier 154 wirklich hundefreundliche Ferienunterkünfte. Bei diesen GastgeberInnen sind Du und Dein Hund zu 100% WILLKOMMEN. Entdecke schon jetzt alle Möglichkeiten vor Ort, und was sich unsere GastgeberInnen für Dich und Deinen Hund zum Thema Sommerurlaub haben einfallen lassen. VORHER wissen was Dich und Deinen Hund erwartet!
Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund
Ferienunterkunft
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Sommerurlaub - Bundesländer in Österreich
Feriendorf Holzleb’n
Almhütten-Luxus mitten im Tal der Almen
Hotel Bergfrieden
Ihre Hunde sind bei uns Ehrengäste! Viele Hunde-Extras...
Damülser Holzhus
Urgemütlichkeit mit Hund mitten in den Bergen auf 1560m Seehöhe
smartFLATS Almrausch im schönen Gasteinertal
Zentral im ruhigen Dorfzentrum. 200 m zur Skipiste.
**** Komfort Appartement Haus Sölktal
Auf unserer Sonnenterrasse finden Sie zu Harmonie und Entspannung.
Chalets mit Sauna im Grünwald Resort Sölden
Direkt an der Skipiste und mitten im Wandergebiet
**** Hotel Berghof
auf der Südterrasse des Dachsteins mit Naturbadeteich auch für Hunde
Nassfeldhaus
Zwischen den Gipfeln der Karnischen Alpen
Landgasthof Hammerschmied
...hier ist ihr vierbeiniges Familienmitglied wirklich willkommen!
Waumobil Rudi, Wohnmobil mit Hundeausstattung
Stressfreier Urlaub mit Hund. Mehrere Hunde sehr willkommen!
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Österreich recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Österreich bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Österreich:
- einen EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung). Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern
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