Sommerurlaub in Österreich
Sommerurlaub in Österreich. Dein perfektes Urlaubszuhause.
Für Deinen Urlaub zum Thema Sommerurlaub in Österreich findest Du hier 208 wirklich hundefreundliche Ferienunterkünfte. Bei diesen GastgeberInnen sind Du und Dein Hund zu 100% WILLKOMMEN. Entdecke schon jetzt alle Möglichkeiten vor Ort, und was sich unsere GastgeberInnen für Dich und Deinen Hund zum Thema Sommerurlaub haben einfallen lassen. VORHER wissen was Dich und Deinen Hund erwartet!
Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund
Ferienunterkunft
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Sommerurlaub - Bundesländer in Österreich
Feierabends Ferienhaus
Einfach. Herzlich. Unkompliziert: Wohlfühlorientiert für Mensch & Hund(e)
Chalet Anna – Dein Almurlaub mit Hund.
Inmitten von imposanten Bergen & Bergseen. Mit Fasssauna und Badebottich.
Haus „AM WIESENGRUND“ Apartments
Zentral und trotzdem ruhig & grün wohnen mit Hund in Wien
CESTA GRAND Hotel Aktivhotel & Spa
Hunde fühlen sich einfach wohl hier in der Gasteiner Bergwelt
Appartementanlage Kerber
Direkt an der Skipiste, inmitten von Bergwiesen & nur 10 Gehminuten zum Ort
Hotel Das Eisenberg
Hotel das Eisenberg - Freiheit auf 15 ha idyllische Gartenlandschaft
Hotel Bergfrieden
Ihre Hunde sind bei uns Ehrengäste! Viele Hunde-Extras...
Haus am See
Liebevoll wohnen direkt am See & Im Sommer inklusive Badespaß mit Hund
Ferienhaus Hof Dürstein
Sonnige, ruhige Alleinlage mit Terrasse nach Süden. Liebevoll eingerichtet.
Familien-Garten-Suite Kanzelhöhe Gerlitzen
Fernab vom Trubel auf 1.500m. Privater Garten & herrliche Fernsicht
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Österreich recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Österreich bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Österreich:
- einen EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung). Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern
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