Herbsturlaub in Deutschland
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Herbsturlaub - Bundesländer in Deutschland
Ferienhaus Lotta
Freistehendes Friesenhaus für 6 Personen, umzäunten Garten und Südterrasse
Bauwagen Balu
Das Paradies auf Erden in Alleinlage, direkt am Wald, komplett eingezäunt.
8 Holzhäuser in schwedischer Holzbauweise
Nur 200m zum See. Ihr privater eingezäunter 500 m2 Garten. Sehr ruhige Lage
Ferienhaus Susi
5-Sterne-Unterkunft - wir sind Hundebesitzer und lieben Hunde
Ihr Gästehaus mit Herz – Das Hotel Bichlerhof
Unser Daheim ist Ihr Urlaub mit Hund!
Ferienwohnungen und Reiterhof Seeberg
Ferienwohnung mit Meerblick und Reitstall am Ostseestrand
Fischerkate direkt am Sandstrand
Bei uns sind Ihre Hunde herzlich willkommen! Zum Badespaß mit Hund 10 min.
Familienferienhaus Irene am Bodensee
Privater großer eingezäunter Garten, Grill, 2 eigene Parkplätze, Terrasse
Drachenfeuer
Urlaub im historischen Gebäude. Hundestrand in 10 Gehminuten.
Heimathafen Bad Bevensen
Moderne Ferienwohnungen mitten im Grünen zwischen Kurpark und Innenstadt
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes)
- Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
- Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Einreise aus der Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder
Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen
- Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
- Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
- Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).
Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.
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