Landgut mit Hund in Deutschland

Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund

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Ferienunterkunft
Landgüter mit Hund - Bundesländer in Deutschland
Europa
Ferienwohnungen Sund

Auf 20 ha traumhaftem Gelände in der ostfriesischen Moorlandschaft

Bei uns sind Sie mit Ihrem Hund zum Spielen, Baden und Erholen willkommen! Erlebnisspaziergänge in der ostfriesischen Natur, Wasserspiele mit Ihrem Hund, Genießen auf den Liegewiesen und dem Balkon - Alles Gute für die Seele von Ihnen und Ihrem Hund!
Appartementhaus, Bauernhof, Ferienhof, Ferienwohnung, Landgut, Reiterhof
Große Spielwiesen für Hunde
Wasserstellen zum Baden
Hunde dürfen überall mit hin
Traumblick vom Balkon
Ferienwohnungen mit Ausgang zum Garten
Hunde pro Wohneinheit 3
Preis auf Anfrage
Biohof Schwaig, Ferienwohnung für Ruhesucher

Moderne Architektur im historischen Gebäude, Traum See- und Bergblick.

In wunderbar sonniger Ortsrandlage am Schliersee, umgeben von 3.000 m2 Naturgarten freuen wir uns auf Sie und und Ihren Hund! Genießen Sie den Traumblick von Ihrem Balkon, klare Seen, blühende Almwiesen und die herzliche Bayerisch Gastfreundschaft!
Appartementhaus, Bauernhof, Ferienhof, Ferienwohnung, Landgut
Ruhe und eine sehr wertige Ausstattung
Gassiwege direkt ab Hof
Herzlicher Familienbetrieb
freie Lage, Traum See- und Bergblick
Badespaß im Schliersee (5 Gehminuten)
Hunde pro Wohneinheit 1
ab 87
Feriengut Bauer

Ihr Ferienholzhaus für Urlaub mit Hund u. Pferd im Bayerischen Wald

In unseren wunderschönen gut ausgestatteten Ferienhäusern mit großem eingezäuntem Garten finden Sie bestimmt IHR Ferienhaus für Ihren Urlaub mit Hund (und Pferd) im Bayrischen Wald! Hunde sind bei uns herzlich willkommene Gäste, gerne auch mehrere!
Appartementhaus, Bauernhof, Berghütte, Ferienhaus, Ferienhof, Landgut, Reiterhof
Garten 1,80m hoch eingez.
Großer Garten zum spielen
Terrasse zum Grillen
Garten abgeschlossen.
Gartenanlage bepflanzt
Hunde pro Wohneinheit 5+
ab 87
Gut Grubnow Ferienwohnungen Rügen

Urlaub mit Hund direkt am Wasser

Verbringen Sie einen wunderschönen Urlaub mit Hund in einer unserer 4 großräumigen Ferienwohnungen auf Rügen direkt am Wasser, mitten in der Natur. Ganzjährig buchbar, gratis WLAN + SAUNA, ideal für Familien mit Hund. 10.000 m² Grundstück.
Appartementhaus, Ferienhaus, Ferienwohnung, Landgut, Landhaus
direkt am Wasser
direkt in der Natur gelegen
großer Garten von 10.000 qm Größe
Hunde pro Wohneinheit 2
ab 80
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Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 21 Tage alt)
  • Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes)
  • Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
  • Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Einreise aus der Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
  • Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen

  • Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
  • Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
  • Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt  erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).

Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.

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