Ferienhof mit Hund in Frankreich

Für Deinen Hund
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Ferienunterkunft
Ferienhöfe mit Hund - Regionen in Frankreich
Europa
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Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Frankreich recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Frankreich bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Frankreich:

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt). Im Impfpass muss angegeben sein, wann die Auffrischungsimpfung notwendig ist (je nach Impfstoff)
  • Es gibt keine Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren (Demnach kannst Du mit Deinem Hund erst einreisen, wenn er alt genug ist für die Tollwutimpfung, also 12 Wochen plus die 21 Tage)
  • Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen:

Frankreich unterscheidet bei seinen Vorschriften, was die Einreise “gefährlicher” Hunderassen betrifft, in zweierlei Kategorien.

  • Hunde der 1. Kategorie: Frankreich untersagt die Einreise und Durchreise von sogenannten Kampfhunden der Rassen Pitbull (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa, die in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Wichtig: Ebenso zählen Hunde, die Ähnlichkeit mit diesen Rassen haben, zu dieser Kategorie.
  • Hunde der 2. Kategorie: Die Einreise und Durchreise von Hunden der 1. Kategorie sind dann erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen ist. Rottweiler und Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen. Willst Du Dich  regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir Dich beim Rathaus vor Ort zu erkundigen.
  • Übrigens: Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Empfohlen wird aber das Tragen eines Maulkorbes und dass die Hunde von einer volljährigen Person an der Leine geführt werden. 
  • Unser Tipp: Bei der Einfuhr von Hunden, die diesen Kategorien ähneln, ist wirklich Vorsicht angebracht. Im Zweifelsfall unbedingt eine Bescheinigung (detailliert und verständlich für die französischen Behörden) eines Tierarztes dabei haben, die bestätigt, dass Dein Hund nicht einer dieser Kategorien angehört. Denn ohne diese Bescheinigung oder im Fall einer nicht wahrheitsgemäßen Bescheinigung muss man mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen ‐ dies kann u.U. sogar zur Beschlagnahmung des Hundes führen. Wenn Du oder der Tierarzt nicht sicher sind, ob Dein Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Dir, ihn lieber nicht nach Frankreich mitzunehmen.
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