Appartementhaus mit Hund in Österreich
Dein Appartementhaus in Österreich. Hunde 100% WILLKOMMEN!
Für Deinen Urlaub mit Hund in Österreich findest Du hier 90 hundefreundliche Appartementhäuser. Bei diesen GastgeberInnen sind Du und Dein Hund zu 100% WILLKOMMEN. Entdecke schon jetzt alle Möglichkeiten vor Ort, und was sich unsere Appartementhaus-GastgeberInnen für Dich und Deinen Hund haben einfallen lassen. VORHER wissen was Dich und Deinen Hund erwartet!
Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund
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Ferienunterkunft
Appartementhäuser mit Hund - Bundesländer in Österreich
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Appartements Tür an Tür mit der Natur. Urlaubsgenuss für Hund und Mensch!
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Zentral und trotzdem ruhig & grün wohnen mit Hund in Wien
Gästehaus Nassfeld
Privates und persönliches Gästehaus mit Ferienwohnungen und Frühstück
Landhaus Sonneck
Ferienappartements im Paradies für Hund und Herrl mit eigenem Badesteg
Kärnten Apartment Turnersee
4 Sterne Apartments mit überdachtem/beheiztem Swimmingpool und Strandzugang
Haus Bionda. Gastgeber, die Hunde lieben!!
Haus mit privatem eingezäunten Garten + Ferienwohnung mit Terrasse.
Apart Jasmin
In ruhiger Panoramalage mit eigenem Garten und umgeben von Bergwiesen.
Haus am Wildbach
Garten-Ferienwohnungen mit Liebe zum Detail. Großer eingezäunter Garten.
Wildkräuterhotel Steinschalerhof 2
Hunde-Paradies im Dirndltal. Eingezäunter Garten, Teiche zum Baden
Ferienwohnungen Wirglauer
Pool und schöne Terrasse direkt vor Ihrer Wohnung mit Gartenmöbel
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Österreich recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Österreich bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Österreich:
- einen EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung). Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern
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