Urlaub am See in der Schweiz
Urlaub am See in der Schweiz. Dein perfektes Urlaubszuhause.
Für Deinen Urlaub zum Thema Urlaub am See in der Schweiz findest Du hier 3 wirklich hundefreundliche Ferienunterkünfte. Bei diesen GastgeberInnen sind Du und Dein Hund zu 100% WILLKOMMEN. Entdecke schon jetzt alle Möglichkeiten vor Ort, und was sich unsere GastgeberInnen für Dich und Deinen Hund zum Thema Urlaub am See haben einfallen lassen. VORHER wissen was Dich und Deinen Hund erwartet!
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Indoor - Komfort / Outdoor - viel Freiraum & Sonne. Dazu beste Betreuung.
Eingezäunter Garten, voll ausgestattetes Ferienhaus
Ausserordentliches Bijou der Architektur. 10.000 m² Natur für Ihren Hund.
Das braucht Dein Hund für die Einreise und Durchreise in der Schweiz:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt): In der sogenannten Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
- Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Diese muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
- Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat
- Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und Ruten ist verboten. Ausnahme: Hunde von im Ausland wohnhaften Haltern, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz kommen oder in die Schweiz umziehen
- Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du eine eine vom (neuen) Besitzer ausgefüllte Erklärung, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung). Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).
- Welpen bis 56 Tage müssen zwingend von ihrer Mutter begleitet sein.
- Beachte bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen
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