Silvester mit Hund in Deutschland
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Europa
Ferienwohnung Eselhof

pure Entspannung und Erholung, Ausblick auf Esel und Schafe, Kanutouren

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Bauernhof, Ferienwohnung
Kanu- und Kajakfahrten auf der Peene
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Feriendorf bzw. Ferienpark, Ferienhaus, Landhaus
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Seeblick und hundefreundl. Restaurants
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Ferienwohnung Heimatliebe am See

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Preis auf Anfrage
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Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 21 Tage alt)
  • Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes)
  • Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
  • Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Einreise aus der Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
  • Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen

  • Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
  • Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
  • Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt  erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).

Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.

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