Ferienwohnung mit Hund in Österreich
Deine Ferienwohnung in Österreich. Hunde 100% WILLKOMMEN!
Für Deinen Urlaub mit Hund in Österreich findest Du hier 113 hundefreundliche Ferienwohnungen. Bei diesen GastgeberInnen sind Du und Dein Hund zu 100% WILLKOMMEN. Entdecke schon jetzt alle Möglichkeiten vor Ort, und was sich unsere Ferienwohnung-GastgeberInnen für Dich und Deinen Hund haben einfallen lassen. VORHER wissen was Dich und Deinen Hund erwartet!
Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund
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Ferienunterkunft
Ferienwohnungen mit Hund - Bundesländer in Österreich
Feierabends Ferienhaus
Einfach. Herzlich. Unkompliziert: Wohlfühlorientiert für Mensch & Hund(e)
Haus „AM WIESENGRUND“ Apartments
Zentral und trotzdem ruhig & grün wohnen mit Hund in Wien
Appartementhaus Jagdhof Seefeld
Ruhige und schöne Lage mit wunderschönen Ausblick auf die Berge,sehr sonnig
Appartementanlage Kerber
Direkt an der Skipiste, inmitten von Bergwiesen & nur 10 Gehminuten zum Ort
Familien-Garten-Suite Kanzelhöhe Gerlitzen
Fernab vom Trubel auf 1.500m. Privater Garten & herrliche Fernsicht
Ferienhaus Felicitas
Entspannter Hunde-Urlaub Ferienhaus mit eingezäuntem Garten am Wolfgangsee
VIKTORIA LODGES
Luxeriöse Ferienwohnung mit Fass-Sauna und privater Terrasse/Garten
Ferienwohnungen Turracher Höhe
Dein Urlaubszuhause mit Hund auf der Alm.
Hotel*** & Appartements**** Gell
Wander-Freude und Bergsee-Bade-Spaß mit Ihren Hund in Tweng bei Obertauern
Appartement Schlosser
mit direktem Zugang zum Garten. Berg, See und Alm ab Haus.
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Österreich recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Österreich bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Österreich:
- einen EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung). Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern
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