Ferienhütte mit Hund in Deutschland

Für Deinen Hund
Urlaubsideen mit Hund
Ferienunterkunft
14 hundefreundliche Ferienunterkünfte für Deinen Urlaub in Deutschland
Europa
Made in Niederbayern

Entschleunigen in liebevoll gestalteter Natur...

Wunderschöne Natur und viel Platz in abgeschiedener Lage. Weitläufige Wiesen laden ihre Hunde zum herumtollen und zur Verfolgung so manch spannender Fährte ein.
Bauernhof, Ferienhaus, Ferienhütte, Ferienwohnung, Mobile Home
Jagd durchs hohe Gras im Quittenfeld
Räkeln mit Herrchen unterm Apfelbaum
Verfolgung der spannendsten Fährten...
"Auszeit" ohne WLAN...
Belegung: www.made-in-niederbayern.de
Hunde pro Wohneinheit 5+
Preis auf Anfrage
FH Kabeja /ab April 26 wieder buchbar

Finnhütte mit vollwertiger Treppe und Garage für Fahrräder

Willkommen in unsrer hochwertig und gemütlich ausgestatteten Finnhütte für 2-3 Gäste + Hunde mit 1.000 m2 großem umzäunten Grundstück. Traumhaft grüne und ruhige Lage im Außenbereich von Burg Spreewald zwischen Wäldern und Wiesen in Fließnähe...
Ferienhaus, Ferienhütte
grosser Garten umzäunt 1000qm
hundefreundliche Vermieter
viel Natur
Fließ fussläufig erreichbar
keine Vermietung vom Nov- bis Mitte März
Hunde pro Wohneinheit 2
ab 74
Ferienhaus Nummer 30 + 31

2 Cottages nebeneinander in Panoramablick-Hanglage im Ferienpark mit Pool.

Verbringen Sie in unseren schönen Cottages im Dreiländereck Deutschland/Belgien/Luxemburg einen entspannten Hunde-Urlaub in der Eifel direkt am Fluss Prüm. Tolle Wander- & Fahrradwege, ein Freibad und zahlreiche Freizeitangebote. Eingezäunter Garten.
Feriendorf bzw. Ferienpark, Ferienhaus, Ferienhütte
Tolle Umgebung & Natur
Eingezäunter Garten
Hundefreundliche Umgebung
Moderne Unterkunft
Urlaub mit Hund im Wanderparadies
Hunde pro Wohneinheit 1
Preis auf Anfrage
Hütte 19

Mit beeindruckendem Panoramablick über den Bayerischen Wald

Entfliehen Sie dem Alltag und tauchen Sie ein in die idyllische Schönheit des Bayerischen Waldes!Unsere Ferienhütte in traumhafter Höhenlage bietet Ihnen eine atemberaubende Fernsicht und eine gemütliche Atmosphäre, in der Sie sich sofort wohlfühlen!
Feriendorf bzw. Ferienpark, Ferienhaus, Ferienhütte
Grundstück mit viel Platz zum Spielen
Nahe Wander- und Radwegen
Ruhige Lage am Waldrand
Nähe zum Nationalpark Bayerischer Wald
hundefreundliche Ausstattung und direkte
Hunde pro Wohneinheit 3
Preis auf Anfrage
premium – Banner

Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 21 Tage alt)
  • Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes)
  • Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
  • Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Einreise aus der Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
  • Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen

  • Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
  • Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
  • Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt  erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).

Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.

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