Einreisebestimmungen mit Hund in die Türkei
Da die Türkei nicht mit zur Europäischen Union (EU) gehört, sind die Regelungen hier etwas anders.
Das braucht Dein Hund für die Einreise und Durchreise in die Türkei:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage)
- Wichtig für die Rückreise nach Hause: Bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung von einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Der Zeitraum zwischen einer Tollwutimpfung und Blutentnahme muss mindestens 30 Tage betragen. Das positive Ergebnis des Tests muss und im EU-Heimtierausweis vermerkt werden! Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich. Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise in die EU ist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit sieben Monaten.
- Beachte bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen
Bitte beachte: Alle Einreisebestimmungen werden von uns so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen aber trotzdem ändern, ohne dass wir es erfahren. Daher kontrolliere bitte immer zur Sicherheit – besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht – vor Reiseantritt auch noch (Online) die offiziellen Infos der zuständigen Botschaft, die Dein Urlaubsland in Ö, D oder der Schweiz vertritt. Um ganz sicherzugehen, dass alles problemlos ablaufen wird.