Einreisebestimmungen mit Hund in Tschechien
Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Tschechien:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 4 Wochen und max. 12 Monate alt)
- Jungtiere bis 15 Wochen dürfen nicht einreisen
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen
Bitte beachte: Alle Einreisebestimmungen werden von uns so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen aber trotzdem ändern, ohne dass wir es erfahren. Daher kontrolliere bitte immer zur Sicherheit – besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht – vor Reiseantritt auch noch (Online) die offiziellen Infos der zuständigen Botschaft, die Dein Urlaubsland in Ö, D oder der Schweiz vertritt. Um ganz sicherzugehen, dass alles problemlos ablaufen wird.
FÜR DICH
Maulkorb und Leine sollten im Urlaub am besten immer mitgeführt werden (z.B. wenn Du und Deine Fellnase öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchtet).
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