Einreisebestimmungen mit Hund in Slowenien
Das braucht Du für die Einreise und Durchreise mit Hund in Slowenien:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Für Jungtiere bis zu 12 Wochen gilt, dass sie nicht Tollwutgeimpft sein dürfen. Es muss eine Zusatzbestätigung (Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung) mitgeführt werden, die bestätigt, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Das Muttertier muss dabei vor der Geburt der Welpen nachweislich eine gültige Tollwutimpfung erhalten haben.
- Beachte bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen
Bitte beachte: Alle Einreisebestimmungen werden von uns so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen aber trotzdem ändern, ohne dass wir es erfahren. Daher kontrolliere bitte immer zur Sicherheit – besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht – vor Reiseantritt auch noch (Online) die offiziellen Infos der zuständigen Botschaft, die Dein Urlaubsland in Ö, D oder der Schweiz vertritt. Um ganz sicherzugehen, dass alles problemlos ablaufen wird.