Da Serbien nicht mit zur Europäischen Union (EU) gehört, sind die Regelungen hier etwas anders.

Das braucht Dein Hund für die Einreise und Durchreise in Serbien:

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage)
  • Wichtig für die Rückreise nach Hause: Bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung von einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Der Zeitraum zwischen einer Tollwutimpfung und Blutentnahme muss mindestens 30 Tage betragen. Das positive Ergebnis des Tests muss und im EU-Heimtierausweis vermerkt werden! Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich. Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise in die EU ist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit sieben Monaten.
  • Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung). Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).
  • Beachte bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen