Da Norwegen nicht zur Europäischen Union (EU) gehört, sind die Regelungen hier etwas anders.

Das braucht Dein Hund für die Einreise und Durchreise in Norwegen:

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt): In der sogenannten Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten.  Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
  • Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Diese muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
  • Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat
  • Behandlung gegen Bandwürmer mit einem Praziquantelhältigen Präparat frühestens 120 bis spätestens 24 Stunden vor der Einreise. Die Behandlung (inklusive Uhrzeit) muss im Heimtierpass eingetragen werden. Eine neue Behandlung innerhalb 7 Tage (wie früher) ist nicht mehr erforderlich.
  • Alternativ kann die 28-Tage-Regel angewendet werden. Dann muss der Hund vor der Reise mindestens zweimal im Abstand von maximal 28 Tagen und danach regelmäßig im Abstand von maximal 28 Tagen behandelt werden, solange das Tier nach und von Norwegen reist.
  • Für Hunde, die direkt aus dem Vereinigten Königreich, Finnland, Irland oder Malta nach Norwegen reisen, ist keine Behandlung gegen Echinokokken erforderlich.
  • Veterinärzertifikat: Informationen über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall muss in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Absendeland unterzeichnet sein muss, oder durch einen in der EU anerkannten Pass (Heimtierausweis).
  • Dem Zoll vorstellen: Hunde müssen zusammen mit der für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone). Denk daran, Dich im Vorhinein über die Öffnungszeiten des Zolls zu erkundigen.
  • Beachte bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen:

  • Nicht erlaubt ist die Einfuhr folgender Hunderassen: Pit Bull Terrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Tosa, Dogo Argentino, Tschechoslowakischer Wolfhund sowie Mischlinge dieser Rassen und Mischlinge zwischen Hund und Wolf.