Einreisebestimmungen mit Hund in Italien
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Italien recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Italien bzw. für die Einreise und Durchreise mit Deinem Hund in Italien:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Italien behält sich vor, die Einreise von Jungtieren bis zu 12 Wochen bis auf weiteres zu untersagen. Welpen dürfen erst ab einem Alter von 15 Wochen und mit gültiger Tollwutimpfung einreisen.
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern
Bitte beachte: Alle Einreisebestimmungen werden von uns so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen aber trotzdem ändern, ohne dass wir es erfahren. Daher kontrolliere bitte immer zur Sicherheit – besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht – vor Reiseantritt auch noch (Online) die offiziellen Infos der zuständigen Botschaft, die Dein Urlaubsland in Ö, D oder der Schweiz vertritt. Um ganz sicherzugehen, dass alles problemlos ablaufen wird.
FÜR DICH
Maulkorb und Leine sollten im Urlaub am besten immer mitgeführt werden (z.B. wenn Du und Deine Fellnase öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchtet).
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