Das braucht Dein Hund für die Einreise und Durchreise in Dänemark:

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Beachte bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen
Zum Glück wurde das 2010 verabschiedete Gesetz, dass bestimmte, dass einem Hund, wenn er einen anderen Hund oder einen Menschen schwer verletzt, die Todesstrafe droht, wieder gelockert.

Übrig ist aber noch folgende Verordung:

  • Die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen ist in Dänemark verboten: Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Sollte Dein Hund mit einer der Rassen Ähnlichkeit haben, raten wir von der Einreise ab. Bzw. führe unbedingt eine Bestätigung mit Dir, dass Dein Hund nicht einer der Rassen angehört
  • Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die Hunde können nach Dänemark mitgebracht werden, aber müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Es müssen Dokumente, die den Zeitpunkt der Anschaffung bestätigen, mitgeführt werden. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull-Terrier und Tosa Inu, da diese Rassen bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.