Da die Ukraine nicht mit zur Europäischen Union (EU) gehört, sind die Regelungen hier etwas anders.

Das braucht Dein Hund für die Einreise und Durchreise in der Ukraine:

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Wichtig für die Rückreise nach Hause: Bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung von einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Der Zeitraum zwischen einer Tollwutimpfung und Blutentnahme muss mindestens 30 Tage betragen. Das positive Ergebnis des Tests muss und im EU-Heimtierausweis vermerkt werden! Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich. Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise in die EU ist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit sieben Monaten.
  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt)
  • Jungtiere bis 12 Wochen: Einreise nicht erlaubt
  • Beachte bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen