Urlaub mit Hund in der Schweiz
Alle hundefreundlichen Unterkünfte in der Schweiz finden Sie hier: Hunde WILLKOMMEN!
Einreisebestimmungen für die Schweiz
- blauer EU-Heimtierpass (Pet-Pass), gültige Tollwutimpfung und Chip
- Beachten Sie auch die allg. Einreisebestimmungen
- Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und Ruten ist verboten. Ausnahme: Hunde von im Ausland wohnhaften Haltern, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz kommen oder in die Schweiz umziehen
- Jungtiere bis 12 Wochen: blauer EU-Heimtierpass (Pet-Pass), Chip und Bestätigung des Amtstierarztes, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten worden ist, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein; oder es begleitet seine Mutter, von der es noch abhängig ist
Beste Hundereisezeit
ganzjährig
Hunde-Länderinfos für die Schweiz
So wie in Österreich oder Deutschland ist ein Hundeurlaub in der Schweiz überhaupt kein Problem.
Es gibt keinen generellen Maulkorb- und Leinenzwang. Leinenpflicht wird an Orten mit vielen Menschen durch Schilder ausgewiesen. Das Wegräumen des Hundekots ist in der Schweiz selbstverständlich. So genannte „Robidogs“ – Sonderbehälter mit Plastiktüten – sind dafür in vielen Gegenden aufgestellt. An vielen Autoraststätten gibt es in der Schweiz außerdem eigene Hundetoiletten, die meistens sehr gepflegt sind.
Hunde dürfen ins Restaurant, und in öffentlichen Verkehrsmitteln können sie zum halben Preis mitfahren. Auf den Bodenseeschiffen Richtung Österreich reisen Hunde sogar umsonst.
Ein Hundeurlaub in der Schweiz bietet für einen Urlaub mit dem Hund im Frühling, Sommer, Herbst und Winter zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten. Besonders beliebt sind naturgemäß Wanderungen in die Berge.
Alle hundefreundlichen Unterkünfte in der Schweiz finden Sie hier: Hunde WILLKOMMEN!
