ACHTUNG: Allgemeine Einreisebestimmungen!
Folgende Bestimmungen gelten für alle angeführten Länder:
- Immer müssen auch die Einreisebestimmungen der Durchreise-Länder beachtet werden! Das gilt für Auto, Bahn, Flug und Schiff.
- Bis 2011 gilt statt dem Chip auch noch die gut lesbare Tätowierung. Danach ist nur noch der Chip gültig.
- Alle Angaben gelten für Tiere im privaten Reiseverkehr (mit max. fünf Tieren)
- Alle Bestimmungen gelten für Hunde, Katzen und Frettchen über drei Monaten.
- Für Tiere unter drei Monaten bracht man zusätzlich zum Pet-Pass und zum Chip die Bestätigung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde oder es seine Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet. Für die Einreise nach Österreich sind diese Voraussetzungen ausreichend. Für die Einreise in andere EU-Staaten ist zusätzlich beim zuständigen Ministerium des jeweiligen Landes ein schriftlicher Antrag zu stellen.




